Wappen // Gemeinde Thiendorf
Gemeinde Thiendorf
mit den Ortsteilen Dobra, Kleinnaundorf, Lötzschen, Lüttichau, Lüttichau/Anbau, Naundorf, Ponickau, Sacka, Stölpchen, Tauscha, Thiendorf, Welxande, Würschnitz, Zschorna

Bauleitplanungen der Gemeinde Thiendorf

Satzungsbeschluss zur 2. Änderung Bebauungsplan „Östlich der Autobahn“ 3. BA

erstellt am Donnerstag, 20.04.2023; aktualisiert am Dienstag, 11.07.2023

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Thiendorf

Satzungsbeschluss zur 2. Änderung Bebauungsplan „Östlich der Autobahn" 3. BA

Die vom Gemeinderat Thiendorf am 08.03.2023 als Satzung beschlossene 2. Änderung Bebauungsplan „Östlich der Autobahn" 3. BA in der der Planfassung vom 10.Februar 2023 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird ortsüblich bekannt gemacht.

Die 2. Änderung Bebauungsplan „Östlich der Autobahn" 3. BA tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan „Östlich der Autobahn" 3. BA 2. Änderung und deren Begründung in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Str. 25, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.
Die Unterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und sind unter folgenden Internetadressen abrufbar:
www.bauleitplanung.sachsen.de
www.thiendorf.de

Es wird gemäß § 215 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel in der Abwägung nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt der die Verletzung begründet ist darzulegen.

Mocker
Bürgermeister



PDF ICON 01_Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen_2. Änderung_Östlich der Autobahn, 3. BA_Satzung (1,9 MB)
PDF ICON 02_Begründung_2. Änderung_Östlich der Autobahn, 3. BA_Satzung (491,6 KB)


Ergänzungssatzung "Würschnitz - Spießweg"

erstellt am Montag, 23.01.2023

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. VI-40/94/22 vom 09.11.2022 die Ergänzungssatzung "Würschnitz - Spießweg" gemäß § 34 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen.

PDF ICON Begründung 24.10.2022 (866,5 KB)
PDF ICON Planzeichnung (150 KB)
PDF ICON Satzung Text, Verfahrensvermerke (165,5 KB)


Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lagerfläche Krückeberg 2, Firma Steinsetz- und Straßenbaubetrieb Jens Hausdorf GmbH" der Gemeinde Thiendorf

erstellt am Dienstag, 19.07.2022

Der vom Gemeinderat Thiendorf am 15.06.2022 als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lagerfläche Krückeberg 2, Firma Steinsetz- und Straßenbaubetrieb Jens Hausdorf GmbH" der Gemeinde Thiendorf in der Planfassung vom 24.09.2020 mit redaktionellen Änderungen vom 13.05.2022 wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lagerfläche Krückeberg2, Firma Steinsetz- und Straßenbaubetrieb Jens Hausdorf GmbH" der Gemeinde Thiendorf tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den genehmigten vorhabenbezogenen Bebauungsplan und seine Begründung in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Str. 25, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.
Die Unterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und sind unter folgenden Internetadressen abrufbar:
www.bauleitplanung.sachsen.de
www.thiendorf.de

Es wird gemäß § 215 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel in der Abwägung nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt der die Verletzung begründet ist darzulegen.

Mocker
Bürgermeister



PDF ICON 00_VBPlan_Krückeberg_Hausdorf_2_Deckblatt_220513 (260,9 KB)
PDF ICON 01_VBPlan_Krückeberg_Hausdorf2_VEPlan_220513 (469,5 KB)
PDF ICON 02_VBPlan_Krückeberg_Hausdorf2_Rechtsplan_220513_ohne_VVM (885,1 KB)
PDF ICON 03_VBPlan_Krückeberg_Hausdorf_2_Textfestsetzungen_220513 (123,1 KB)
PDF ICON 05_VBPlan_Krückeberg_Hausdorf_2_Umweltbericht_220513 (2 MB)


Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lagerfläche Krückeberg"

erstellt am Montag, 17.01.2022; aktualisiert am Dienstag, 01.02.2022

Der vom Gemeinderat Thiendorf am 21.07.2021 als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lagerfläche Krückeberg, Firma Steinsetz- und Straßenbaubetrieb Jens Hausdorf GmbH" der Gemeinde Thiendorf in der Planfassung vom 24.09.2020 mit redaktionellen Änderungen vom 27.04.2021 wurde gemäß § 10 Abs.2 Satz 1 BauGB mit Bescheid des LRA Meißen vom 13.12.2021, Az.: 621.42-3128/2021-78298/2021 genehmigt.


Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.


Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lagerfläche Krückeberg, Firma Steinsetz- und Straßenbaubetrieb Jens Hausdorf GmbH" der Gemeinde Thiendorf tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.


Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan und seine Begründung einschließlich Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Str. 25, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.
Auf Grund der Corona-Pandemie kann es zu Einschränkungen der Öffnungszeiten kommen. Deshalb wird um vorherige Anmeldung zur Einsichtnahme gebeten.


Es wird gemäß § 215 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel in der Abwägung nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.


Mocker
Bürgermeister



PDF ICON 06_VBPlan_Krückeberg_Hausdorf_Begründung_210427 (1,4 MB)
PDF ICON 06_VBPlan_Krückeberg_Hausdorf_Deckblatt_210427 (245 KB)
PDF ICON 06_VBPlan_Krückeberg_Hausdorf_Rechtsplan_210427 (554 KB)
PDF ICON 06_VBPlan_Krückeberg_Hausdorf_Textfestsetzungen_210427_markiert (124,1 KB)
PDF ICON 06_VBPlan_Krückeberg_Hausdorf_Umweltbericht_210427 (2,7 MB)
PDF ICON 06_VBPlan_Krückeberg_Hausdorf_VEPlan_210427 (328,5 KB)


Flächennutzungsplan Gemeinde Thiendorf - Öffentliche Bekanntmachung

erstellt am Samstag, 20.11.2021

Die vollständigen Unterlagen zur Öffentlichen Bekanntmachung des Flächennutzungsplans finden Sie unter nachfolgendem Link:

https://www.thiendorf.de/gemeindeverwaltung/satzungen/bauleitplanungen/genehmigung-des-flaechennutzungsplanes/


Genehmigung des Bebauungsplanes „Siedlung an der alten MTS“ der Gemeinde Thiendorf

erstellt am Dienstag, 20.10.2020; aktualisiert am Freitag, 23.10.2020

Der vom Gemeinderat Thiendorf am 09.09.2020 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Siedlung an der alten MTS" in der Planfassung vom 19.12. 2019 mit redaktionellen Änderungen vom 24.04. 2020 wurde gemäß § 10 Abs.2 Satz 1 BauGB mit Bescheid des LRA Meißen vom 29.09. 2020 , Az.: 621.416-3806/2020-59092/2020 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan „Siedlung an der alten MTS" tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung in der Planzeichnung zur Satzung vom 19.12.2019, redaktionell ergänzt am 24.04.2020.

Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan und seine Begründung in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Str. 25, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.
Auf Grund der Corona-Pandemie kann es zu Einschränkungen der Öffnungszeiten kommen. Deshalb wird um vorherige Anmeldung zur Einsichtnahme gebeten.

Es wird gemäß § 215 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel in der Abwägung nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt der die Verletzung begründet ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüchen im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile sowie nach § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Mocker
Bürgermeister

Genehmigung des Bebauungsplanes „Siedlung an der alten MTS“ der Gemeinde Thiendorf



PDF ICON 2020-04-24 Begründung & Artenschutz Thiendorf_farbe_ (2,4 MB)
PDF ICON 2020_10_21_B-Plan_Rechtsplan (1,4 MB)


Genehmigung des Bebauungsplanes „Naherholungszentrum Zschorna“

erstellt am Dienstag, 28.05.2019

Der vom Gemeinderat Thiendorf am 05.12.2018 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Naherholungszentrum Zschorna" in der Planfassung vom 13.07..2018 mit redaktionellen Änderungen vom 05.12.2018 wurde gemäß § 10 Abs.2 Satz 1 BauGB mit Bescheid des LRA Meißen vom 14.02.2019, Az.: 20503/621.416-/Thi/BP NEZ/458/2019 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan „Naherholungszentrum Zschorna" tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan und seine Begründung in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Str. 25, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.

Es wird gemäß § 215 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel in der Abwägung nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt der die Verletzung begründet ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüchen im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile sowie nach § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Mocker

Bürgermeister



PDF ICON 00_BPlan_NEZ_Zschorna_Deckblatt (3) (28,4 KB)
PDF ICON 01_NEZ_Zschorna_TeilA_B_Rechtsplan_Textfestsetzungen (1,9 MB)
PDF ICON 02_BPlan_NEZ_Zschorna_Teil_C-1_Begründung (675,9 KB)
PDF ICON 03_BPlan_NEZ_Zschorna_Teil_C-2_Umweltbericht55 (738,7 KB)
PDF ICON 04_BPlan_NEZ_Zschorna_Zusammenfassende_Erklärung (50,7 KB)


Genehmigung des Bebauungsplanes Wohnbebauung „Am Storchennest“ OT Kleinnaundorf der Gemeinde Thiendorf

erstellt am Donnerstag, 29.11.2018

Der vom Gemeinderat Thiendorf am 15.08.2018 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Wohnbebauung „Am Storchennest" OT Kleinnaundorf der Gemeinde Thiendorf in der Planfassung vom 22.01.2018 mit redaktionellen Änderungen vom 13.06.2018 wurde gemäß
§ 10 Abs.2 Satz 1 BauGB mit Bescheid des LRA Meißen vom 26.10.2018, Az.: 20503/621.416-/Thi/Am Storchennest/2082/2018 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Wohnbebauung „Am Storchennest" OT Kleinnaundorf der Gemeinde Thiendorf tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan und seine Begründung in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Str. 25, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.

Es wird gemäß § 215 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel in der Abwägung nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt der die Verletzung begründet ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüchen im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile sowie nach § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Mocker
Bürgermeister



PDF ICON 00_BPlan_Storchennest_Kleinnaundorf_Deckblatt (32,5 KB)
PDF ICON 01_BPlan_Storchennest_Kleinnaundorf_Planzeichnung (216,5 KB)
PDF ICON 02_BPlan_Storchennest_Kleinnaundorf_Textfestsetzungen (15,8 KB)
PDF ICON 03_BPlan_Storchennest_Kleinnaundorf_Begründung (432,1 KB)
PDF ICON 04_BPlan_Storchennest_Kleinnaundorf_Gestaltungsplan (233,6 KB)


Lärmaktionsplan der Gemeinde Thiendorf

erstellt am Donnerstag, 20.09.2018

Die Gemeinde Thiendorf ist in Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Fortschreibung der Lärmaktionsplanung nach § 47e Bundesimmissionsschutzgesetz für kartierte Hauptverkehrsstraßen mit > 3 Mio KfZ/Jahr verpflichtet. Dies betrifft in der Gemeinde Thiendorf zwei Teilstücke der BAB 13 mit insgesamt 4 km Länge. Auf der Basis der Lärmkartierung 2017 wurde durch die Gemeinde ein Lärmaktionsplan 2018 erarbeitet, welcher nach Beteiligung der Öffentlichkeit am 05.09.2018 vom Gemeinderat beschlossen wurde.  Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 können unter https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/laerm abgerufen werden.

PDF ICON Laermaktionsplan_Thiendorf (202,3 KB)


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