Bauleitplanungen der Gemeinde Thiendorf
Öffentliche Auslegung Entwurf Ergänzungssatzung „Radeburger Straße I“ im OT Sacka der Gemeinde Thiendorf
erstellt am Mittwoch, 24.09.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Thiendorf Öffentliche Auslegung Entwurf Ergänzungssatzung „Radeburger Straße I" im OT Sacka der Gemeinde Thiendorf, Planfassung vom 7. August 2025 Der Gemeinderat der Gemeinde Thiendorf hat am 20.08.2025 den Aufstellungsbeschluss und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Radeburger Straße I" im OT Sacka der Gemeinde Thiendorf, Planfassung vom 7. August 2025 gefasst. Der Entwurf zur Ergänzungssatzung „Radeburger Straße I" im OT Sacka der Gemeinde Thiendorf, Planfassung vom 7. August 2025 wird einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar vom 01.10.2025 bis einschließlich 03.11.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Thiendorf unter www.thiendorf.de/gemeindeverwaltung/satzungen/bauleitplanungen und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://mitdenken.sachsen.de/1056906 Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr Da die Gemeindeverwaltung Thiendorf montags und mittwochs für die Öffentlichkeit geschlossen hat, ist die Einsichtnahme an diesen Wochentagen zu den genannten Dienststunden nur nach vorherigen Klingeln möglich. In diesem Zeitraum besteht für die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Mocker
Ergänzungssatzung „Radeburger Straße I" im OT Sacka der Gemeinde Thiendorf, Planfassung vom 7. August 2025 in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Straße 25, in 01561 Thiendorf. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienststunden möglich
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Bürgermeister 01_Öffentliche Bekanntmachung_Aufstellung und Auslegung Sacka (226,2 KB)
02_ENTWURF_RadeburgerI_20250807 (204,9 KB)
03_BEGRÜNDUNG_RadeburgerI_20250807 (7,1 MB)
Bebauuungsplan "Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra" - Genehmigung
erstellt am Montag, 23.06.2025
Der vom Gemeinderat Thiendorf am 19.02.2025 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra" der Gemeinde Thiendorf in der Planfassung vom 10.10.2024 einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung, sowie der Umweltbericht mit redaktionellen Änderungen vom 14.01.2025 wurde gemäß § 10 Abs.2 Satz 1 BauGB mit Bescheid des LRA Meißen vom 05.05.2025, Az.: 621.416-5721/2025-192699/2025 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan „ Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra" der Gemeinde Thiendorf tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung, sowie den Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Str. 25, während der Öffnungszeiten: Es wird gemäß § 215 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel in der Abwägung nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt der die Verletzung begründet ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüchen im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile sowie nach § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Dienstag 9:00 -12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 -12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 -12:00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.
Die Planunterlagen sind außerdem auf der Internetseite der Gemeinde Thiendorf unter
www.thiendorf.de/gemeindeverwaltung/satzungen/bauleitplanungen
einsehbar. 00_BPlan_FWGH_Dobra_Deckblatt_250114 (160,5 KB)
01_BPlan_FWGH_Dobra_Rechtsplan_250114 (352,9 KB)
02_BPlan_FWGH_Dobra_Begründung_250114 (1,3 MB)
03_BPlan_FWGH_Dobra_Umweltbericht_250114 (689,1 KB)
04_Genehmigung LRA (107 KB)
_BPlan_FWGH_Dobra_Zf_Erklärung (157,1 KB)
Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan 2024
erstellt am Dienstag, 02.07.2024
Die Gemeinde Thiendorf ist in Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Fortschreibung der Lärmaktionsplanung nach § 47e Bundesimmissionsschutzgesetz für kartierte Hauptverkehrsstraßen mit > 3 Mio KfZ/Jahr verpflichtet. Dies betrifft in der Gemeinde Thiendorf zwei Teilstücke der BAB 13 mit insgesamt 4 km Länge. Auf der Basis der Lärmkartierung 2022 wurde durch die Gemeinde ein Lärmaktionsplan 2024 erarbeitet, welcher nach Beteiligung der Öffentlichkeit am 12.06.2024 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 können unter https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html abgerufen werden. Karte_Nacht (258,7 KB)
Karte_Tag (264 KB)
Lärmaktionsplan_Thiendorf_2024 (628 KB)
SATZUNG zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans 01/92 „Kleinnaundorf-Würschnitz, Kurzer Weg / Ecke Hauptstraße“
erstellt am Donnerstag, 02.05.2024
Die Gemeinde Thiendorf hat am 13.03.2024 die Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans 01/92 „Kleinnaundorf-Würschnitz, Kurzer Weg / Ecke Hauptstraße" in der Fassung vom 12.10.2023 auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans 01/92 „Kleinnaundorf-Würschnitz, Kurzer Weg / Ecke Hauptstraße" in Kraft. 01_AufhebungVBPlan_Kleinnaundorf_Satzung (83,9 KB)
02_Aufhebung_VBPlan_Kleinnaundorf_Begründung (328,9 KB)
03_Aufhebung_VBPlan_Kleinnaundorf_Begründung_Rechtsplan (164,4 KB)
SATZUNG zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans 01/93 „Dobra, am Hutberg“
erstellt am Donnerstag, 02.05.2024
Die Gemeinde Thiendorf hat am 13.03.2024 die Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans 01/93 „Dobra, am Hutberg" in der Fassung vom 12.10.2023 auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans 01/93 „Dobra, am Hutberg" in Kraft. 01_Aufhebung_VBPlan_Dobra_Satzung (82,4 KB)
02_Aufhebung_VBPlan_Dobra_Begründung (369,4 KB)
03_Aufhebung_VBPlan_Dobra_Rechtsplan (165,4 KB)
Satzungsbeschluss zur 2. Änderung Bebauungsplan „Östlich der Autobahn“ 3. BA
erstellt am Donnerstag, 20.04.2023; aktualisiert am Dienstag, 11.07.2023
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Thiendorf Satzungsbeschluss zur 2. Änderung Bebauungsplan „Östlich der Autobahn" 3. BA Die vom Gemeinderat Thiendorf am 08.03.2023 als Satzung beschlossene 2. Änderung Bebauungsplan „Östlich der Autobahn" 3. BA in der der Planfassung vom 10.Februar 2023 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird ortsüblich bekannt gemacht. Die 2. Änderung Bebauungsplan „Östlich der Autobahn" 3. BA tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan „Östlich der Autobahn" 3. BA 2. Änderung und deren Begründung in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Str. 25, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen. Es wird gemäß § 215 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel in der Abwägung nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt der die Verletzung begründet ist darzulegen. Mocker
Die Unterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und sind unter folgenden Internetadressen abrufbar:
www.bauleitplanung.sachsen.de
www.thiendorf.de
Bürgermeister 01_Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen_2. Änderung_Östlich der Autobahn, 3. BA_Satzung (1,9 MB)
02_Begründung_2. Änderung_Östlich der Autobahn, 3. BA_Satzung (491,6 KB)
Ergänzungssatzung "Würschnitz - Spießweg"
erstellt am Montag, 23.01.2023
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. VI-40/94/22 vom 09.11.2022 die Ergänzungssatzung "Würschnitz - Spießweg" gemäß § 34 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen. Begründung 24.10.2022 (866,5 KB)
Planzeichnung (150 KB)
Satzung Text, Verfahrensvermerke (165,5 KB)
Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lagerfläche Krückeberg 2, Firma Steinsetz- und Straßenbaubetrieb Jens Hausdorf GmbH" der Gemeinde Thiendorf
erstellt am Dienstag, 19.07.2022
Der vom Gemeinderat Thiendorf am 15.06.2022 als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lagerfläche Krückeberg 2, Firma Steinsetz- und Straßenbaubetrieb Jens Hausdorf GmbH" der Gemeinde Thiendorf in der Planfassung vom 24.09.2020 mit redaktionellen Änderungen vom 13.05.2022 wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lagerfläche Krückeberg2, Firma Steinsetz- und Straßenbaubetrieb Jens Hausdorf GmbH" der Gemeinde Thiendorf tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den genehmigten vorhabenbezogenen Bebauungsplan und seine Begründung in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Str. 25, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen. Es wird gemäß § 215 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel in der Abwägung nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt der die Verletzung begründet ist darzulegen. Mocker
Die Unterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und sind unter folgenden Internetadressen abrufbar:
www.bauleitplanung.sachsen.de
www.thiendorf.de
Bürgermeister 00_VBPlan_Krückeberg_Hausdorf_2_Deckblatt_220513 (260,9 KB)
01_VBPlan_Krückeberg_Hausdorf2_VEPlan_220513 (469,5 KB)
02_VBPlan_Krückeberg_Hausdorf2_Rechtsplan_220513_ohne_VVM (885,1 KB)
03_VBPlan_Krückeberg_Hausdorf_2_Textfestsetzungen_220513 (123,1 KB)
05_VBPlan_Krückeberg_Hausdorf_2_Umweltbericht_220513 (2 MB)
Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lagerfläche Krückeberg"
erstellt am Montag, 17.01.2022; aktualisiert am Dienstag, 01.02.2022
Der vom Gemeinderat Thiendorf am 21.07.2021 als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lagerfläche Krückeberg, Firma Steinsetz- und Straßenbaubetrieb Jens Hausdorf GmbH" der Gemeinde Thiendorf in der Planfassung vom 24.09.2020 mit redaktionellen Änderungen vom 27.04.2021 wurde gemäß § 10 Abs.2 Satz 1 BauGB mit Bescheid des LRA Meißen vom 13.12.2021, Az.: 621.42-3128/2021-78298/2021 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lagerfläche Krückeberg, Firma Steinsetz- und Straßenbaubetrieb Jens Hausdorf GmbH" der Gemeinde Thiendorf tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan und seine Begründung einschließlich Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Str. 25, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.
Auf Grund der Corona-Pandemie kann es zu Einschränkungen der Öffnungszeiten kommen. Deshalb wird um vorherige Anmeldung zur Einsichtnahme gebeten.
Es wird gemäß § 215 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel in der Abwägung nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.
Mocker
Bürgermeister 06_VBPlan_Krückeberg_Hausdorf_Begründung_210427 (1,4 MB)
06_VBPlan_Krückeberg_Hausdorf_Deckblatt_210427 (245 KB)
06_VBPlan_Krückeberg_Hausdorf_Rechtsplan_210427 (554 KB)
06_VBPlan_Krückeberg_Hausdorf_Textfestsetzungen_210427_markiert (124,1 KB)
06_VBPlan_Krückeberg_Hausdorf_Umweltbericht_210427 (2,7 MB)
06_VBPlan_Krückeberg_Hausdorf_VEPlan_210427 (328,5 KB)
Flächennutzungsplan Gemeinde Thiendorf - Öffentliche Bekanntmachung
erstellt am Samstag, 20.11.2021
Die vollständigen Unterlagen zur Öffentlichen Bekanntmachung des Flächennutzungsplans finden Sie unter nachfolgendem Link:
https://www.thiendorf.de/gemeindeverwaltung/satzungen/bauleitplanungen/genehmigung-des-flaechennutzungsplanes/
Genehmigung des Bebauungsplanes „Siedlung an der alten MTS“ der Gemeinde Thiendorf
erstellt am Dienstag, 20.10.2020; aktualisiert am Freitag, 23.10.2020
Der vom Gemeinderat Thiendorf am 09.09.2020 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Siedlung an der alten MTS" in der Planfassung vom 19.12. 2019 mit redaktionellen Änderungen vom 24.04. 2020 wurde gemäß § 10 Abs.2 Satz 1 BauGB mit Bescheid des LRA Meißen vom 29.09. 2020 , Az.: 621.416-3806/2020-59092/2020 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan „Siedlung an der alten MTS" tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung in der Planzeichnung zur Satzung vom 19.12.2019, redaktionell ergänzt am 24.04.2020. Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan und seine Begründung in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Str. 25, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen. Es wird gemäß § 215 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel in der Abwägung nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt der die Verletzung begründet ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüchen im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile sowie nach § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Mocker
Auf Grund der Corona-Pandemie kann es zu Einschränkungen der Öffnungszeiten kommen. Deshalb wird um vorherige Anmeldung zur Einsichtnahme gebeten.
Bürgermeister 2020-04-24 Begründung & Artenschutz Thiendorf_farbe_ (2,4 MB)
2020_10_21_B-Plan_Rechtsplan (1,4 MB)
Genehmigung des Bebauungsplanes „Naherholungszentrum Zschorna“
erstellt am Dienstag, 28.05.2019
Der vom Gemeinderat Thiendorf am 05.12.2018 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Naherholungszentrum Zschorna" in der Planfassung vom 13.07..2018 mit redaktionellen Änderungen vom 05.12.2018 wurde gemäß § 10 Abs.2 Satz 1 BauGB mit Bescheid des LRA Meißen vom 14.02.2019, Az.: 20503/621.416-/Thi/BP NEZ/458/2019 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan „Naherholungszentrum Zschorna" tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan und seine Begründung in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Str. 25, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen. Es wird gemäß § 215 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel in der Abwägung nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt der die Verletzung begründet ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüchen im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile sowie nach § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Mocker Bürgermeister 00_BPlan_NEZ_Zschorna_Deckblatt (3) (28,4 KB)
01_NEZ_Zschorna_TeilA_B_Rechtsplan_Textfestsetzungen (1,9 MB)
02_BPlan_NEZ_Zschorna_Teil_C-1_Begründung (675,9 KB)
03_BPlan_NEZ_Zschorna_Teil_C-2_Umweltbericht55 (738,7 KB)
04_BPlan_NEZ_Zschorna_Zusammenfassende_Erklärung (50,7 KB)
Genehmigung des Bebauungsplanes Wohnbebauung „Am Storchennest“ OT Kleinnaundorf der Gemeinde Thiendorf
erstellt am Donnerstag, 29.11.2018
Der vom Gemeinderat Thiendorf am 15.08.2018 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Wohnbebauung „Am Storchennest" OT Kleinnaundorf der Gemeinde Thiendorf in der Planfassung vom 22.01.2018 mit redaktionellen Änderungen vom 13.06.2018 wurde gemäß Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Wohnbebauung „Am Storchennest" OT Kleinnaundorf der Gemeinde Thiendorf tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan und seine Begründung in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Str. 25, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen. Es wird gemäß § 215 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel in der Abwägung nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt der die Verletzung begründet ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüchen im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile sowie nach § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Mocker
§ 10 Abs.2 Satz 1 BauGB mit Bescheid des LRA Meißen vom 26.10.2018, Az.: 20503/621.416-/Thi/Am Storchennest/2082/2018 genehmigt.
Bürgermeister 00_BPlan_Storchennest_Kleinnaundorf_Deckblatt (32,5 KB)
01_BPlan_Storchennest_Kleinnaundorf_Planzeichnung (216,5 KB)
02_BPlan_Storchennest_Kleinnaundorf_Textfestsetzungen (15,8 KB)
03_BPlan_Storchennest_Kleinnaundorf_Begründung (432,1 KB)
04_BPlan_Storchennest_Kleinnaundorf_Gestaltungsplan (233,6 KB)
Lärmaktionsplan der Gemeinde Thiendorf
erstellt am Donnerstag, 20.09.2018
Die Gemeinde Thiendorf ist in Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Fortschreibung der Lärmaktionsplanung nach § 47e Bundesimmissionsschutzgesetz für kartierte Hauptverkehrsstraßen mit > 3 Mio KfZ/Jahr verpflichtet. Dies betrifft in der Gemeinde Thiendorf zwei Teilstücke der BAB 13 mit insgesamt 4 km Länge. Auf der Basis der Lärmkartierung 2017 wurde durch die Gemeinde ein Lärmaktionsplan 2018 erarbeitet, welcher nach Beteiligung der Öffentlichkeit am 05.09.2018 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 können unter https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/laerm abgerufen werden. Laermaktionsplan_Thiendorf (202,3 KB)