Kinderbetreuung
Betreuungs- u. Elternbeitragssatzung ab 01.01.2024
erstellt am Montag, 23.10.2023
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.08.2023 die Änderung der Betreuungs- und Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen beschlossen.
Ab 01.01.2024 ändert sich der ungekürzte Elternbeitrag auf 215 EUR für einen Krippenplatz. Kita-Satzung Elternbeiträge ab 01.01.2024 (525,1 KB)
Neue Kita-Satzung ab 01.01.2023
erstellt am Dienstag, 31.01.2023
Die Kita-Beiträge bleiben in Thiendorf auf gleichem Niveau
Bereits in seiner Sitzung am 12. Oktober 2022 hat sich der Gemeinderat mit der Neufassung der Betreuungs- und Elternbeitragssatzung befasst. Dies war aufgrund redaktioneller und rechtlicher Anpassungen erforderlich geworden.
Ausdrücklich abgesehen haben die Gemeinderäte von einer weiteren Anhebung der Elternbeiträge, die Gegenstand der Anlage 1 der Satzung sind. Der Gemeinderat möchte mit dieser Entscheidung bewusst eine weitere Mehrbelastung von Familien abwenden. Es bleibt nun mindestens bis zum 30.06.2023 bei den jetzigen Elternbeitragssätzen. Mit der Bekanntmachung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen 2022, die im Juni 2023 veröffentlicht wird müssen die gesetzlichen Anforderungen an die Höhe der Elternbeitragssätze erneut überprüft werden.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sind die Eltern mit einem Prozentsatz an den Betriebskosten je Kita-Platz zu beteiligen. Das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) sieht dafür folgende Spannen vor im Rahmen derer die Gemeinde die Elternbeiträge festsetzen darf:
Kinderkrippe Kindergarten Hort
0-3 J. 3-6 J. 7-10 J.
Untergrenze
Mindestelternbeitrag 15 % 15 % 0 %
Obergrenze
Höchstelternbeitrag 23 % 30 % 30 %
Prozentanteil für
Gemeinde Thiendorf 17 % 22 % 24 % Betreuungs- und Elternbeitragssatzung (527,3 KB)