Aktuelle Informationen
Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
erstellt am Donnerstag, 04.11.2021
Durch einen Artikel in der Sächsischen Zeitung hat die Gemeinde Kenntnis darüber erlangt, dass die Landesdirektion Sachsen durch eine Allgemeinverfügung vom 28. Oktober ein Kerngebiet eingerichtet hat, um die weitere Ausbreitung der für Schweine tödlichen Krankheit zu begrenzen. Dabei handelt es sich um einen speziell ausgewiesenen Bereich innerhalb der Sperrzone II. Die Einrichtung des Kerngebietes diene der Differenzierung der Maßnahmen. Das Kerngebiet, das den Ausbruchsort und seine unmittelbare Nähe umfasst, unterliegt besonderen Restriktionen, die ausschließlich dort gelten und die für die übrige Sperrzone II als nicht erforderlich erachtet werden. Im Rahmen der Allgemeinverfügung, die am 29. Oktober 2021 in Kraft getreten ist, ist im Kerngebiet die Ausübung der Jagd auf jegliches Wild bis auf Widerruf untersagt. Auch das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft für Freizeitaktivitäten wie Wandern oder Pilzesammeln ist im Kerngebiet nicht möglich, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Ebenfalls untersagt ist die Nutzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen, wobei auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden können. https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=18196&art_param=810 https://geoviewer.sachsen.de/?map=cf220760-ecb5-4876-8ede-1665a4adf472
Konkret umfasst das Kerngebiet Teile der Gemeinden Ebersbach, Radeburg und Thiendorf. Aufgrund der räumlichen Nähe sind auch Teile der Gemeinde Laußnitz im Landkreis Bautzen betroffen.
Das Kerngebiet wird zeitnah eingezäunt. Die Arbeiten haben bereits begonnen und erfolgen zeitgleich an mehreren Punkten.
Unter den nachfolgenden Links finden Sie die vollständige Allgemeinverfügung sowie die grafische Darstellung des betroffenen Gebietes.
Afrikanische Schweinepest (ASP) im Landkreis Meißen – Sperrzonen
erstellt am Montag, 18.10.2021
Aufgrund eines ASP-Falls bei einem Wildschwein bei Radeburg hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) eine Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) um den neuen Fall erlassen. Mit Inkrafttreten einer weiteren Allgemeinverfügung liegen außerdem Teile des Landkreises Meißen in der Sperrzone I (Pufferzone). Im gefährdeten Gebiet liegen im Landkreis Meißen die Gemeinden: Ebersbach, Lampertswalde (mit den Ortsteilen Lampertswalde, Mühlbach, Quersa und Schönborn), Moritzburg, Schönfeld, Stadt Coswig östlich der Elbe, Stadt Radeburg, Thiendorf und Weinböhla östlich der Elbe. Die amtliche Bekanntmachung ist auf der Webiste der LDS zu finden: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=18166&art_param=810. Die Allgemeinverfügung zur Pufferzone ist unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=18164&art_param=810 veröffentlicht. Die Pufferzone umschließt das gefährdete Gebiet. Die beiden Allgemeinverfügungen richten sich mit Anordnungen zur Eindämmung und Bekämpfung der Tierseuche unter anderem an Jäger, Schweinehalter, Händler und Verarbeiter. Für die Allgemeinheit gilt unter anderem ab sofort Leinenzwang für Hunde in der Sperrzone II. Alle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Interessierte unter https://www.sms.sachsen.de/aktuelles-6610.html. Zur ausführlichen Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mit aktuellen Hintergrundinformationen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1029378
Gemeinderatssitzung am 05.04.2023
erstellt am Mittwoch, 29.03.2023
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, dem 05. April 2023, um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Ponickau statt. Einladung - Aushang84 (167,6 KB)
Kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen
erstellt am Donnerstag, 09.03.2023
Ab dem 1. März 2023 stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über die dena eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen zur Verfügung.
Über die Hotline können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse informieren.
Die Hotline berät auch über die allgemeinen Fragen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse, damit betroffene Anlagenbetreiber eine möglichst vollständige und korrekte Eigenerklärung abgeben können. Das erforderliche Excel-Tool für die Eigenerklärung für den Abrechnungszeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 soll in Kürze durch die Übertragungsnetzbetreiber be-reitgestellt werden.
Die Hotline ist unter der Nummer 0800-78 88 900, Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu erreichen.
Weitere Informationen und FAQs vom BMWK: www.bmwk.de
Testzentrum Thiendorf
erstellt am Montag, 30.05.2022
Im Quicktest-Testzentrum Thiendorf, Am Fiebig 15 (Parkplatz am Netto-Zentrallager), kann man sich zu folgenden Zeiten auf das Corona-Virus testen lassen:
Montag bis Freitag 08.00 - 17.30 Uhr
Samstag & Sonntag 10.00 - 14.00 Uhr
Hilfsangebote für Ukraine-Flüchtlinge
erstellt am Donnerstag, 03.03.2022
Der Ausbruch eines offenen Krieges nicht weit von Deutschland entfernt ist traurige Gewissheit geworden und zeigt wieder einmal welch hohes und bedeutendes Gut das friedliche Miteinander ist.
Der Landkreis Meißen wird gemeinsam mit den Gemeinden Hilfsangebote für die Ukraine-Flüchtlinge koordinieren.
Unter folgendem Link finden Sie die aktuellsten Informationen zu Hilfsangeboten und –gesuchen sowie Spendenmöglichkeiten und rechtlichen Fragen.
https://www.kreis-meissen.org/pressemitteilung_20220302_ukraine.htm
Sollten Sie zu dieser Thematik eine Frage haben oder wollen Sie aktiv helfen können Sie sich gern an die Gemeindeverwaltung vorzugsweise per E-Mail an ordnung@thiendorf.de wenden.
Eine der Herausforderungen für alle Beteiligten ist die Sprachbarriere zu überwinden. Es werden daher auch Menschen gesucht die Ukrainisch und Deutsch sprechen können. Wer bereit ist innerhalb des Landkreises oder nur lokal als Dolmetscher tätig zu sein, kann sich ebenfalls an o. g. E-Mailadresse wenden.
Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
erstellt am Montag, 14.02.2022
Im Freistaat Sachsen wurde am 31.10.2020 der erste Ausbruch der ASP in der Schwarzwildpopulation amtlich festgestellt. Seither wurden unverzüglich alle tierseuchenrechtlichen Maßnahmen angeordnet und umgesetzt, welche zum Ziel haben, eine Weiterverbreitung der Infektion im Freistaat Sachsen, in Deutschland und in der EU zu unterbinden.
Mit dem aktuell dynamischen Infektionsgeschehen ist eine Erweiterung des gefährdeten Gebietes erforderlich. Im Kreuzungsbereich der Bundes-, Kreis- und kommunalen Straßen von Wirtschaftswege sowie Gewässerquerungen mit der BAB A13 werden Maßnahmen zur Verhinderung einer Abwanderung oder Versprengung von infizierten Wildschweinrotten westlich der BAB A13 umgesetzt. Im Bereich der Staats- und Kreisstraßen ist der Einsatz eines mobilen Überlaufschutzes vorgesehen, der an den vorhandenen Wildschutzzaun der BAB A13 mittels Wildabwehr-Zäunung angeschlossen wird. Die Unterführungen der BAB A13 (Wirtschaftswege, Feldwege etc.) werden mit Bauzäunen verschlossen, die zur Gewährleistung der Wegebeziehung mittels Toranlage ergänzt werden. Im Bereich der Gewässerquerungen ist der Einsatz von Knotengeflecht und Bauzäunen geplant.
Alle Maßnahmen werden östlich der BAB A13 - A4 zwischen Landesgrenze Sachsen – Brandenburg und Dreieck Dresden mit Anschluss an den vorhandenen Wildschutzzaun als Lückenschluss ausgeführt.
Die beschriebenen Maßnahmen sollen nach aktuellem Stand für bis zu 5 Jahre die Bereiche absichern - je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens.
Haben Sie weitere Fragen zur erforderlichen temporären Zäunung an Nutzungs-/ Grundstücksgrenze/ private Einzäunung etc., kontaktieren Sie bitte die LISt GmbH unter folgenden Rufnummern:
Herr Müncheberg: 037207 832-520,
Herr Schönstein 037207 832-522 oder
Frau Heinze: 037207 832-556.